Zum Hinrundenabschluss der FLYERALARM Frauen-Bundesliga treten die Eintracht Frauen am Sonntag, 12. Dezember, um 18 Uhr beim SV Werder Bremen an. Gespielt wird auf Platz 11. Alle Infos, die Auswärtsfans für einen Stadionbesuch wissen müssen, gibt es hier.
Tickets
Gästetickets in Block F für das Spiel können ab sofort wieder als print@home-Ticket auf werder.de bestellt werden. Auf Platz 11 kommt das 2G-Konzept zur Anwendung. Alle Tickets werden personalisiert und ausschließlich online angeboten. Für Sonntag stehen die folgenden Kategorien zur Verfügung:
- Stehplatz: 5 Euro; 3 Euro (ermäßigt).
- Sitzplatz unüberdacht: 7 Euro; 5 Euro (ermäßigt).
- Sitzplatz überdacht: 10 Euro; 8 Euro (ermäßigt).
Eine Umpersonalisierung eines gekauften Tickets kann nur online erfolgen. Die Ermäßigungen gelten für folgende Personengruppen: Schüler, Studenten, Mitglieder, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Erwerbslose, Kinder (bis einschließlich 14 Jahre) und Schwerbehinderte** erhalten in gewissen Bereichen eine Ermäßigung. Bitte beachten Sie, dass dazu am Einlasstor auch ein Ermäßigungsnachweis/Ausweis vorgelegt werden muss.
** Rabatt Schwerbehinderte (mindestens 50 Prozent GdB), weitere Informationen bei der Behindertenbeauftragten Alexandra Lüddecke telefonisch unter 0172 4267619.
Das Stadion öffnet anderthalb Stunden vor dem Anpfiff um 18 Uhr.
Bitte beachtet, dass Rucksäcke und Taschen nur von einer Größe bis maximal DIN A4 mitgenommen werden dürfen. Fahnen mit einer Stocklänge bis zu zwei Meter können ohne vorherige Anmeldung mitgebracht werden. Der Stab muss aus PVC bestehen und ab einem Durchmesser von drei Zentimetern hohl sein. Alle Fahnen- und Transparentstangen, die den Maßen nicht entsprechen, Doppelhalter sowie Spruchbänder, Banner, Plakate, Transparente mit einer Fläche von mehr als einem Quadratmeter, mehanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente oder Geräte zur Geräusch- oder Sorachverstärkung müssen vorab über unseren Abteilungsleiter Fanbetreuung Marc Francis vorab per E-Mail unter m.francis@eintrachtfrankfurt.de beantragt werden.
Hygieneregeln
Es gilt auf dem kompletten Gelände die 2G-Regel (genesen oder geimpft). Ausnahmen von der 2G-Regel:
- Alle Personen unter sechs Jahren müssen nichts vorweisen, um Einlass zu erhalten.
- Zwischen sechs und 16 Jahren braucht man lediglich einen Altersnachweis. Es ist kein tagesaktueller Negativtest notwendig.
- Für alle Besucher zwischen 16 und 18 Jahren reicht ein tagesaktueller Negativtest oder einfach ein Schüler- oder Mensa-Ausweis, mit dem nachgewiesen werden kann, dass man schulpflichtig ist.
- Auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und dies mit einem medizinischen Attest nachweisen können, sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Sie müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
- Akzeptiert werden ausschließlich medizinische Atteste sowie der Mutterpass als Nachweis einer Schwangerschaft.
Es gibt zwar keine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes (OP-Maske, FFP2-Maske oder Ähnliches), aber die dringende Empfehlung, einen solchen zu tragen, gerade dort, wo es nicht möglich ist, den Abstand zu wahren.